Sport- und Eventrecht
Rechtsanwältin Reisenhofer berät und vertritt Sie umfassend im Bereich des Sportrechts.
Sportrecht ist eine Querschnittsmaterie aus Vereinsrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Verfassungs- und Europarecht.
Es umfasst die unterschiedlichsten Themenbereiche. Eine große Bedeutung hat das Vereinsrecht. Dieses ist nicht nur für Sportvereine zu beachten, sondern für alle Vereine und stellt eine komplexe Rechtsmaterie mit den unterschiedlichsten Regelungsbereichen dar.
Sportrecht umfasst auch die Beziehungen von Sportlern zu den Sportverbänden und Sportvereinen sowie die Beziehungen der Sportvereine zu den Sportverbänden und auch Beziehungen von Sportveranstaltern zu Zuschauern.
Ihre Beratung und Vertretung erfolgt unter anderem in folgenden Bereichen:
- Gestaltung und Überarbeitung von Vereinssatzungen
- Mitgliedschaft im Verein und Verband
- Ordnungs- und Strafgewalt von Vereinen und Verbänden
- Vereins- und Verbandsgerichtsbarkeit
- Schiedsgerichtsbarkeit/Staatsgerichtsbarkeit
- Gestaltung von Tagesordnungen, Einladungen zur Mitgliederversammlung und Vorbereitung von Beschlüssen
- Sportleistungsverträge
- Werbeleistungsverträge (Sponsoringverträge)
- Haftung von Sportlern
- Haftung von Sportveranstaltern
- Haftung von Zuschauern
- Arbeitsverträge für Profisportler
- Arbeitsverträge für Amateursportler
- Eventrecht (Aufführungsverträge, Künstlerverträge, Haftung etc.)
- Sportwettbetrug/Compliance
- Körperverletzungen und Straftaten im Sport
Sollten wir ein Anliegen nicht genannt haben, dürfen Sie uns selbstverständlich darauf ansprechen.
Ihre Ansprechpartnerin
Rechtsanwältin Marion Reisenhofer
LL.M. Sportrecht (Universität Bayreuth)