Arbeitsrecht
Rechtsanwältin Reisenhofer, Fachanwältin für Arbeitsrecht, vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer außergerichtlich und gerichtlich in sämtlichen Teilbereichen des Arbeitsrechts.
Ihre Beratung und Vertretung erfolgt unter anderem in folgenden Bereichen:
- Vollumfängliche Betreuung von Firmen im gesamten Arbeitsrecht und Personalangelegenheiten
- Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern
- Gestaltung, Überprüfung und Änderung von Arbeitsverträgen
- Beratung zu Inhalt und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
- Kündigungsschutzverfahren
- Erstellung und Überprüfung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Begleitung zu Mitarbeitergesprächen und Anhörungen
- Beratung und Vertretung im Teilzeit- und Befristungsrecht sowie allen arbeitsrechtlichen Nebengesetzen
- Erstellen und Überprüfen von Abmahnungen und Ermahnungen
- Anfertigen und Überprüfen von Arbeitsanweisungen und Betriebsvereinbarungen
- Geltendmachung von Gehalts- und Urlaubsansprüchen
- Personalabbaumaßnahmen, Massenentlassungen
- Beratung im Bereich des Arbeitszeitgesetzes
- Vertretung im Bereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- Besonderer Kündigungsschutz (SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen), BerufbildungsG, Bundeselterngeld- und ElternzeitG)
- Arbeitsrecht in der Insolvenz
- Beratung und Vertretung im Bereich des öffentlichen Rechts (TVöD)
- Kollektives Arbeitsrecht
Anwendung tariflicher Regelungen, Mitbestimmungsrechte, Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen - Ordnungswidrigkeiten im Arbeitsrecht
beispielsweise bei Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, die Gewerbeordnung, die Sozialgesetzbücher u.a.
Sollten wir ein arbeitsrechtliches Anliegen nicht genannt haben, dürfen Sie uns selbstverständlich darauf ansprechen.
Ihre Ansprechpartnerin
Rechtsanwältin Marion Reisenhofer
Fachanwältin für Arbeitsrecht