Forderungsmanagement - Zwangsvollstreckung

Haben Sie auch immer mehr Kunden oder Geschäftspartner, die Ihre Rechnungen nicht pünktlich oder gar nicht bezahlen?

Diese Situation und der damit für Sie verbundene hohe Zeitaufwand begrenzt Ihre Aufmerksamkeit für das Wesentliche Ihres eigenen Unternehmens. Wir übernehmen daher gerne die Geltendmachung Ihrer Forderungen und betreuen Sie im Bereich des Forderungsmanagements und der Zwangsvollstreckung.

Nutzen Sie die langjährige Erfahrung und Kompetenz der Mitarbeiter der Kanzlei Reisenhofer bei Themen, die Ihre eigene Produktivität nur einschränken.

Forderungsmanagement bedeutet professionellen Umgang mit offenen Zahlungen mit dem Ziel, Zahlungsausfälle für Sie zu vermeiden und Ihre offenen Forderungen gegenüber sämtlichen Schuldnern möglichst zeitnah und vollständig einzutreiben.

Zahlungsausfälle sind für alle Unternehmen, unabhängig von deren Größe zu vermeiden. Auch kleinere Außenstände können langfristig die wirtschaftliche Existenz gefährden.

Je straffer das Forderungsmanagement organisiert ist, desto weniger Zahlungsausfälle verzeichnen wir für unsere Mandanten.

Beauftragen Sie uns frühzeitig, wenn eine Rechnung nicht beglichen wird, damit wir sofort Ihre Ansprüche geltend machen können. Heutzutage gilt es insbesondere darauf zu achten, dass keine Verzögerungen eintreten im Hinblick auf die zunehmende Anzahl von Insolvenzen. Die Erfahrung zeigt auch, dass offene Forderungen besser realisiert werden können, wenn die Schuldner nachhaltig kontaktiert und mit den Forderungen konfrontiert werden.

Sobald ein Zahlungsziel Ihrer Geschäftspartner oder Kunden überschritten ist und kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, übersenden Sie uns bitte die Rechnung sowie Mahnungen, falls Sie solche bereits verfasst haben. Ihr Schuldner wird von uns mit einem Anwaltsschreiben zur Zahlung aufgefordert. In diesem Schreiben sind bereits Rechtsanwaltskosten enthalten, da sich Ihr Schuldner mit der Zahlung in Verzug befindet und diese zu übernehmen hat. Oftmals erfolgt bereits auf solche Schreiben eine Reaktion und Zahlungen werden geleistet.

Sollte keine Reaktion erfolgen, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet und soweit später erforderlich, die Zwangsvollstreckung gegen Ihren Schuldner betrieben. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung gibt es verschiedene Möglichkeiten, Forderungen durchzusetzen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erstrecken sich nicht nur auf die gängige Beauftragung des Gerichtsvollziehers.

Durch die intensive Beschäftigung mit dieser Materie ist unsere Forderungs- und Zwangsvollstreckungsbearbeitung sehr effizient und erfolgreich, was bereits viele Firmenmandanten schätzen.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden!